Allgemeine Geschäftsbedingungen - PWS Solutions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Umfassendes Regelwerk für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von PWS Solutions

Inkrafttreten: 1. Januar 2025

Hinweis: Dies ist eine unverbindliche Übersetzung. Rechtlich maßgeblich und verbindlich ist ausschließlich die ungarischsprachige Fassung.

1. Allgemeine Bestimmungen und Grundbegriffe

1.1. Identifikationsdaten und Sitz des Dienstleisters

Name des Dienstleisters: Felczán Katalin Zsuzsanna, Einzelunternehmerin (nachfolgend: Dienstleister) | Steuernummer: 91239978-1-24 | Registernummer: 60710279 | Eingetragener Sitz: 5600 Békéscsaba, Pátkai Ervin utca 2, 4/12 | Telefonische Erreichbarkeit: +36 70/319-40-21 | E-Mail-Adresse: info@pws.hu | Webseite: https://pws.hu

1.2. Anwendungsbereich und Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche IT-Dienstleistungen, die vom Dienstleister unter dem Markennamen PWS Solutions erbracht werden, insbesondere für die Dienstleistungen der Webseitenentwicklung, des Hosting, der Content-Verwaltung, der Grafikgestaltung sowie der auf künstlicher Intelligenz basierenden Content-Erstellung. Die Bestimmungen der AGB sind für jede natürliche und juristische Person sowie für jede Organisation ohne Rechtspersönlichkeit verbindlich, die eine der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

1.3. Begriffsbestimmungen und Auslegungsvorschriften

Dienstleister: Felczán Katalin Zsuzsanna, Einzelunternehmerin, die die in diesen AGB festgelegten IT- und kreativen Dienstleistungen erbringt

Auftraggeber/Kunde: jede natürliche Person, juristische Person oder Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die eine der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder in Anspruch nehmen möchte

Webseite/Homepage: eine ausschließlich durch individuelle Entwicklung erstellte, nach den Protokollen des Internets funktionierende, interaktive digitale Oberfläche und alle ihre Bestandteile

Hosting-Dienstleistung: die Bereitstellung von Serverkapazität zum Zweck der für den Betrieb einer Webseite und eines E-Mail-Dienstes erforderlichen Datenspeicherung und des Zugriffs

Zahlungsaufforderung (Díjbekérő): ein vom Dienstleister ausgestelltes, eine Zahlungsverpflichtung begründendes vorläufiges Dokument mit Rechnungswert

Endrechnung: ein nach Begleichung der Zahlungsaufforderung ausgestellter, die endgültige Abrechnung enthaltender Buchungsbeleg

1.4. Regeln und Verfahren zur Änderung der AGB

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern, sofern dies durch eine Gesetzesänderung, geschäftspolitische Erwägungen oder die technologische Entwicklung begründet ist. Über den geplanten Wortlaut der Änderung hat der Dienstleister die Auftraggeber mindestens 15 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail zu benachrichtigen. Die Änderung tritt zu dem in der Benachrichtigung angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Sofern der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag vor dem Inkrafttreten der Änderung mit einer Frist von 8 Tagen zu kündigen.

1.5. Maßgebliches rechtliches Umfeld

Für diese AGB und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse gilt das ungarische Recht, insbesondere das Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv), das Gesetz Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz (fogyasztóvédelemről szóló törvény), das Gesetz Nr. CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der elektronischen Handelsdienstleistungen (elektronikus kereskedelmi szolgáltatások), sowie die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO). Hinsichtlich der internationalprivatrechtlichen Bezüge gelten die Bestimmungen des Gesetzes Nr. XXVIII von 2017 über das internationale Privatrecht (nemzetközi magánjogról szóló törvény).

2. Zahlungsbedingungen und Abrechnungsverfahren

2.1. Abrechnungssystem und elektronische Rechnungsstellung

Der Dienstleister stellt die Buchungsbelege über das von der Számlázz.hu Kft. betriebene elektronische Abrechnungssystem számlázz.hu aus, ausschließlich in elektronischer Form im PDF-Format. Nach Begleichung der Zahlungsaufforderung und nach Erhalt der Bankbestätigung über die erfolgreiche Zahlung wird im Rahmen eines automatischen Verfahrens die Endrechnung ausgestellt, die ebenfalls auf elektronischem Wege an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse übermittelt wird.

2.2. Verfügbare Zahlungsarten

Zahlung per Banküberweisung: durch vollständige Vorauszahlung, nach Ausstellung der Zahlungsaufforderung, mittels Überweisung auf die nachstehende Bankkontonummer:

Kontonummer: 12600016-11125413-77891525 (Wise Europe SA)

Online-Kartenzahlung: Kartenzahlung, die online über das Zahlungssystem des Zahlungsdienstleisters Stripe Ireland Limited abgewickelt wird

2.3. Zahlungsfristen und Erfüllungspflicht

Für sämtliche vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen gilt einheitlich eine Zahlungsfrist von 8 (acht) Kalendertagen, die ab dem Tag der Ausstellung der Zahlungsaufforderung zu berechnen ist. Die Zahlungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Betrag der Forderung auf dem Bankkonto des Dienstleisters gutgeschrieben wird.

2.4. Verzugsgebühr und deren Anwendung

Sofern der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Frist nachkommt, ist der Dienstleister berechtigt, eine Verzugsgebühr zu berechnen, die auf 15% des Forderungsbetrags festgesetzt wird. Die Verzugsgebühr entsteht am Tag nach Ablauf der Zahlungsfrist automatisch, ohne gesonderte Benachrichtigung. Die Berechnung der Verzugsgebühr entbindet den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Hauptforderung.

2.5. Anzahlung und Zahlung in Raten

Bei Projekten zur Webseitenentwicklung und -erneuerung wird die gesamte Dienstleistungsgebühr in zwei ungleichen Raten abgerechnet: 40% des Betrags sind als Anzahlung, die restlichen 60% nach Fertigstellung und Übergabe des Projekts zu entrichten. Für alle übrigen Dienstleistungen besteht eine vollständige Vorauszahlungspflicht, die vor Beginn der Arbeiten zu erfüllen ist.

2.6. Automatisiertes System zum Versand der Zahlungsaufforderungen

Bei wiederkehrenden Dienstleistungen (Hosting-Dienstleistung, monatlich abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung) wird die Zahlungsaufforderung 8 Tage vor Beginn des Dienstleistungszeitraums automatisch per E-Mail versandt. Dies gewährleistet dem Auftraggeber ausreichend Zeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.

2.7. Rückerstattungspolitik

Der Dienstleister gewährt in keinem Fall und aus keinem Rechtsgrund eine Rückerstattung für bereits gezahlte Dienstleistungsgebühren, unabhängig vom Grund oder den Umständen der Beendigung des Vertrags. Diese Bestimmung gilt auch dann, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung aus irgendeinem Grund unterbrochen oder beendet wird.

2.8. Preispolitik und Preisänderung

Die aktuellen Dienstleistungsgebühren werden im individuellen Angebot bzw. auf der Webseite des Dienstleisters angegeben. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, seine Preise einseitig zu ändern; bei bereits zustande gekommenen Verträgen kann die Preisänderung jedoch erst nach einer schriftlichen Vorankündigung von 30 Tagen in Kraft treten.

3. Dienstleistungen der Webseitenentwicklung und -erstellung

3.1. Leistungsumfang und technologische Grundprinzipien

Der Dienstleister erstellt Webseiten ausschließlich durch individuelle Entwicklung und Programmierung unter Verwendung modernster Webtechnologien und branchenüblicher Best Practices. Die Verwendung von Vorlagen, vorgefertigten Lösungen oder Content-Management-Systemen (Content Management System – CMS) ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Dienstleistung; jede Entwicklung erfolgt individuell nach den jeweiligen Anforderungen und von Grund auf.

Die Dienstleistung umfasst:

  • Individuelle Webseitengestaltung und komplexe Entwicklung
  • Vollständig responsive (mobilfreundliche) Umsetzung, optimiert für alle Gerätetypen
  • Implementierung einer grundlegenden Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Umfassender Test- und Qualitätssicherungsprozess
  • Erstellung einer detaillierten technischen Dokumentation
  • Bereitstellung einer Bedienungsanleitung und von Wartungshinweisen

3.2. Bestellprozess und Vertragsschluss

Nach dem offiziellen Versand des Angebots wird für den Auftraggeber automatisch ein personalisiertes Benutzerkonto im Kundenverwaltungssystem des Dienstleisters generiert. Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, vor Annahme des Angebots seine vollständigen und korrekten Rechnungsdaten anzugeben, andernfalls kann der Vertragsschlussprozess nicht fortgesetzt werden. Der Vertrag kommt gleichzeitig mit der elektronischen Annahme des Angebots und der Validierung der Rechnungsdaten zustande.

3.3. Zahlungsplan und finanzielle Erfüllung

Die finanzielle Abwicklung von Webseitenentwicklungsprojekten erfolgt nach folgendem Zeitplan:

  • Nach Annahme des Angebots wird automatisch die Zahlungsaufforderung über die Anzahlung von 40% versandt
  • Die Zahlungsfrist beträgt in jedem Fall 8 Kalendertage
  • Die verbleibenden 60% werden nach vollständiger Fertigstellung und offizieller Übergabe des Projekts fällig
  • Im Falle eines abgelehnten Angebots kann dem Auftraggeber kein weiteres vergünstigtes Angebot unterbreitet werden

3.4. Detaillierte Pflichten und Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Pflicht zur Bereitstellung von Inhalten: Der Auftraggeber ist ausdrücklich verpflichtet, auf Grundlage der vom Dienstleister versandten Inhalts-Anforderungsformulare und Anweisungen fristgerecht und vollständig sämtliche für die Entwicklung erforderlichen Inhalte bereitzustellen, einschließlich Texte, Bilder, Videos, Logos und aller sonstigen relevanten Materialien. Die verspätete Bereitstellung von Inhalten führt zu einer automatischen Verlängerung der Projektfrist.

Pflicht zur unverzüglichen und vollständigen Datenbereitstellung: Der Auftraggeber ist im Interesse eines schnellen, effizienten und reibungslosen Abschlusses des Projekts verpflichtet, auf jede Datenanforderung, Kontaktaufnahme und Informationsanfrage des Dienstleisters unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden inhaltlich zu antworten und die angeforderten Daten, Dokumente und Zugänge vollständig zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung erstreckt sich sowohl auf die für den Projektstart erforderlichen geschäftlichen und inhaltlichen Informationen (Firmendaten, Dienstleistungsbeschreibungen, markenspezifische Elemente, rechtliche Texte) als auch auf die im Laufe des Entwicklungsprozesses in jeder Phase auftretenden, für den erfolgreichen Projektabschluss unerlässlichen späteren technischen Daten (Domain-Zugänge, SSL-Zertifikate, API-Schlüssel von Drittanbietern, Kennungen von Zahlungsdienstleistern, E-Mail-Servereinstellungen, Analyse-Tracking-Codes und alle sonstigen für jegliche Integration erforderlichen Parameter). Zweck dieser Verpflichtung des Auftraggebers ist es, dem Dienstleister zu ermöglichen, sich uneingeschränkt auf alle technischen Eventualitäten des Projekts vorzubereiten und auftretende Hindernisse rechtzeitig zu beseitigen. Sämtliche Folgen, die aus der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Datenbereitstellungspflicht entstehen (Projektverzögerung, etwaiger zusätzlicher Arbeitszeitaufwand, Nichteinhaltung von Fristverpflichtungen gegenüber Dritten), trägt ausschließlich der Auftraggeber, und hierfür können gegenüber dem Dienstleister keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.

Sicherstellung der Rechtskonformität: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geltenden ungarischen und europäischen Rechtsvorschriften uneingeschränkt einzuhalten und darf den Dienstleister nicht zur Ausübung oder Unterstützung rechtswidriger, rechtsverletzender oder in irgendeiner Weise gesetzwidriger Tätigkeiten auffordern oder zwingen.

Urheberrechtliche Gewährleistung: Der Auftraggeber übernimmt die uneingeschränkte Gewährleistung dafür, dass die Nutzung sämtlicher von ihm bereitgestellter Materialien (Texte, Bilder, Videos, Musik, Grafikelemente) keine Urheberrechte, Markenrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt und dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.

Genaue Festlegung des Rahmens für Änderungswünsche: Der Auftraggeber darf seine Änderungs- und Modifikationswünsche während des Entwicklungsprozesses ausschließlich innerhalb der nachstehenden, streng festgelegten Rahmenbedingungen einreichen, deren Ziel die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, effizienten und planbaren Projektabwicklung ist:

a) Große Änderungen (insgesamt 1 Mal): Während der gesamten Projektlaufzeit kann der Auftraggeber insgesamt ein Mal eine sogenannte große Änderung anfordern. Als große Änderung gilt jede Änderung, die die Menüstruktur, die Seitenstruktur, die grundlegende Funktionalität, die Navigationslogik oder jedes andere Element der Webseite betrifft, dessen Umgestaltung eine erhebliche Neuplanung oder Neuentwicklung eines bereits fertiggestellten Teils der Arbeit erfordert.

b) Kleinere Änderungen (insgesamt 3 Mal): Während des Projekts kann der Auftraggeber insgesamt drei Mal eine kleinere Änderung anfordern. Als kleinere Änderung gelten der Austausch, die Ergänzung oder die Entfernung von Textinhalten, der Austausch von Bildern und Grafikelementen, die Feinabstimmung von Farben und typografischen Elementen sowie jede Änderung, die die grundlegende Struktur und Funktionslogik der Webseite nicht betrifft.

c) Änderungen nach Ausschöpfung des Rahmens: Sofern der Auftraggeber die oben genannten Änderungsrahmen ausgeschöpft hat, kann jeder weitere Änderungs-, Modifikations- oder Ergänzungswunsch ausschließlich im Rahmen der stundenweise abgerechneten Content-Verwaltungsdienstleistung des Dienstleisters gegen gesonderte Vergütung erfüllt werden, auf Abrechnungsbasis von 11.000 Ft pro Stunde (aufgrund der Kleinunternehmereigenschaft des Dienstleisters – AAM – umsatzsteuerfrei). Diese Vergütung ist für jede begonnene Arbeitsstunde in vollem Umfang zu zahlen.

d) Ablehnbare Änderungswünsche: Der Dienstleister ist berechtigt, jeden Änderungswunsch abzulehnen, der aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig kostspielig ist, den Rahmen der ursprünglichen Projektspezifikation wesentlich überschreitet, undurchführbar ist oder den Projektabschluss unangemessen verzögert. Das missbräuchliche, wiederholte oder auf die vorsätzliche Verzögerung des Projekts abzielende Einreichen von Änderungswünschen gilt als schwerwiegende Vertragsverletzung, die dem Dienstleister ein Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung begründet.

Aktive Mitwirkungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, konstruktives, fachlich fundiertes Feedback zu geben sowie bei den im Laufe des Entwicklungsprozesses auftretenden Fragen rechtzeitig und mit der gebotenen Sorgfalt Entscheidungen zu treffen.

Unverzügliche Kommunikationspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden über jede wesentliche Änderung, jedes Problem oder jeden Umstand zu informieren, der die Erfüllung des Projekts beeinflussen könnte.

Erreichbarkeitspflicht und Verantwortung für die Kontakthaltung: Der Auftraggeber ist verpflichtet, während der gesamten Projektlaufzeit dem Dienstleister sowohl per E-Mail als auch telefonisch durchgehend Erreichbarkeit zu gewährleisten. Sofern der Auftraggeber über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen durchgehend unerreichbar wird, weder auf schriftliche Anfragen antwortet noch telefonisch erreichbar ist, ist der Dienstleister berechtigt, den Vertrag einseitig zu beenden und das Projekt abzuschließen. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber für eine etwaige Wiederaufnahme des Projekts zur erneuten Zahlung des ursprünglichen Anzahlungsbetrags verpflichtet werden.

Angemessenes Projektmanagement und Fortschrittspflicht: Der Auftraggeber darf den natürlichen Fortschritt und den fristgerechten Abschluss des Projekts nicht ungerechtfertigt oder missbräuchlich behindern. Untersagt sind insbesondere das Einreichen übermäßig kleinteiliger, unwesentlicher oder wiederholter Änderungswünsche, das ungerechtfertigte Hinauszögern von Entscheidungen, die vorsätzliche Verlangsamung des Projekts aus finanziellen oder sonstigen Gründen sowie jedes Verhalten, das die wirtschaftliche und effiziente Abwicklung des Projekts gefährdet. In solchen Fällen ist der Dienstleister berechtigt, das Projekt für abgeschlossen zu erklären oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3.5. Fälle des Rechts des Dienstleisters zur Leistungsverweigerung

Der Dienstleister ist ausdrücklich berechtigt, die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen in folgenden Fällen:

Rechtswidrige oder schädliche Inhalte: Sofern der Auftraggeber die Veröffentlichung, Speicherung oder Verbreitung gesetzwidriger, pornografischer, gewalt- oder hassverherrlichender oder gesellschaftlich schädlicher Inhalte verlangt oder unterstützt.

Verletzungen geistiger Eigentumsrechte: Wenn festgestellt wird, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte verletzen oder einen rechtlich ungeklärten Status aufweisen.

Unverhältnismäßig unrealistische Anforderungen: Wenn der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen verlangt, die wesentlich von der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung abweichen, aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht unverhältnismäßig oder undurchführbar sind.

Unlauteres oder unethisches Verhalten: Wenn der Auftraggeber die Mitarbeiter des Dienstleisters mündlich oder schriftlich beleidigt, bedroht, belästigt oder in sonstiger Weise unlauteres, unethisches Verhalten an den Tag legt.

Technische Undurchführbarkeit: Wenn die verlangte Funktion, Lösung oder Entwicklung aus technischen, sicherheitsbezogenen oder infrastrukturellen Gründen innerhalb der verfügbaren Rahmenbedingungen nicht realisierbar ist.

Budgetäre Unverhältnismäßigkeit: Wenn die Kosten der verlangten Änderungen oder Ergänzungen den ursprünglichen Projektkostenrahmen in erheblichem, unverhältnismäßigem Maße überschreiten.

Schwerwiegende Störung der Zusammenarbeit: Wenn der Auftraggeber wiederholt und systematisch die erforderlichen Materialien, Entscheidungen oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig bereitstellt und dadurch den Projektfortschritt behindert.

3.6. Phasen des Entwicklungsprozesses

Die Webseitenentwicklungsarbeit beginnt am ersten Werktag nach der Gutschrift der Anzahlung auf dem Bankkonto. Die während des Entwicklungsprozesses anzuwendenden Änderungsrahmen wurden unter Punkt 3.4. ausführlich festgelegt. Der Dienstleister verpflichtet sich, in allen Phasen der Entwicklung dem Auftraggeber eine kontinuierliche Kommunikation zu gewährleisten.

3.7. Projektabschluss, Übergabe-Abnahme und Abnahmeverfahren

Das Webseitenentwicklungsprojekt gilt ausschließlich dann als offiziell fertiggestellt und abgeschlossen, wenn der Auftraggeber die endgültige Arbeit in schriftlicher Form (per E-Mail) ausdrücklich angenommen hat. Nach Abgabe einer solchen Annahmeerklärung besteht keine Möglichkeit weiterer kostenloser Änderungen oder Ergänzungen; das Projekt gilt als abgeschlossen. Im Rahmen des Übergabe-Abnahme-Verfahrens erhält der Auftraggeber eine detaillierte Bedienungsanleitung und technische Dokumentation.

Einseitiges Recht des Dienstleisters zum Projektabschluss: Sofern nach fachlicher Einschätzung des Dienstleisters sämtliche in der ursprünglich angenommenen Projektspezifikation festgehaltenen Funktionen und inhaltlichen Elemente vollständig fertiggestellt sind und einwandfrei funktionieren, der Auftraggeber jedoch trotz dieses Zustands fortlaufend neue Aufgaben, Änderungen, Feinabstimmungen oder nicht zur ursprünglichen Spezifikation gehörende Ergänzungen übergibt und damit den natürlichen Abschluss des Projekts verhindert, ist der Dienstleister berechtigt, das Projekt einseitig durch schriftliche Benachrichtigung für abgeschlossen zu erklären. Die schriftliche Benachrichtigung enthält eine detaillierte Beschreibung der fertiggestellten Arbeit und den Nachweis, dass alle Elemente der ursprünglichen Spezifikation erfüllt wurden. Nach dem einseitigen Projektabschluss wird die verbleibende vertragliche Gebühr (60%) sofort fällig, und jeder weitere Änderungs- oder Ergänzungswunsch des Auftraggebers kann ausschließlich im Rahmen eines der in Punkt 14.7. dieser AGB festgehaltenen Wartungsdienstleistungspakete gegen gesonderte Vergütung erfüllt werden. Diese Bestimmung wird im Einklang mit dem Grundsatz der gutgläubigen und redlichen Zusammenarbeit des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet und dient dem Schutz des Dienstleisters vor endlosen, nicht abschließbaren Projekten.

3.8. Lebenslange Softwaregarantie

Anstelle der herkömmlichen Gewährleistungspflicht übernimmt der Dienstleister für die erstellten Webseiten eine lebenslange Softwaregarantie. Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Beseitigung von Funktionsstörungen, die durch browserseitige (clientseitige) und serverseitige Umgebungsänderungen entstanden sind, insbesondere: auf Darstellungs- oder Funktionsfehler infolge künftiger Versionsaktualisierungen der Webbrowser (Chrome, Firefox, Safari, Edge und sonstige Browser), auf Kompatibilitätsprobleme infolge von Versionswechseln der Serverumgebung (PHP, Datenbank-Engine, Webserver) sowie auf Funktionsstörungen infolge von Änderungen der Sicherheitsregeln der Browser. Die Garantie umfasst ausdrücklich nicht die Änderung von Designelementen, das Hinzufügen neuer Funktionen, inhaltliche Änderungen, sonstige vom Auftraggeber gewünschte Änderungen sowie die Behebung von Fehlern, die durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter entstanden sind.

3.9. Sanktionen und Folgen des Zahlungsverzugs

Sofern der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb der festgelegten Frist nachkommt, wird die Entwicklungstätigkeit ohne weitere Benachrichtigung mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Darüber hinaus ist der Dienstleister berechtigt, die im Vertrag festgehaltene Verzugsgebühr zu berechnen. Die Fortsetzung der Arbeit ist ausschließlich nach vollständiger Begleichung der gesamten Forderung (Hauptbetrag + Verzugsgebühr) möglich.

3.10. Empfehlung der monatlich abgerechneten Content-Verwaltungsdienstleistung

Nach Abschluss des Webseitenerstellungsprojekts unterbreitet der Dienstleister gleichzeitig mit dem Versand der Zahlungsaufforderung über die verbleibende vertragliche Gebühr von 60% automatisch ein Angebot für eine der unter Punkt 14.7. detaillierten Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistungen (stundenweise, monatlich oder jährlich abgerechnete Variante). Dieses Angebot enthält detaillierte Informationen über den Inhalt, die Vergütung und die Bedingungen der laufenden Wartungsdienstleistung. Der Auftraggeber kann über die Annahme oder Ablehnung des Angebots entscheiden; im Falle der Annahme treten die betreffenden Vertragsbedingungen jedoch automatisch in Kraft.

4. Hosting-Bedingungen und betriebliche Rahmenbedingungen

4.1. Grundlegende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung

Die Hosting-Dienstleistung kann ausschließlich zum Zweck des Betriebs der vom Dienstleister entwickelten und erstellten Webseiten in Anspruch genommen werden. Die Speicherung und der Betrieb von Webseiten, Anwendungen oder sonstigen digitalen Inhalten, die von einem anderen Entwickler, Programmierer oder Dienstleister erstellt wurden, wird nicht bereitgestellt; entsprechende Anfragen werden abgelehnt. Diese Einschränkung wurde zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit der Dienstleistung eingeführt.

4.2. Vergütungssystem und vergünstigte Bedingungen

Bei einem neuen Webseitenentwicklungsprojekt wird die Hosting-Dienstleistung für das erste volle Kalenderjahr kostenlos bereitgestellt, was für den Auftraggeber eine erhebliche Ersparnis bedeutet. Ab dem zweiten Jahr wird die Dienstleistung nach dem jeweils gültigen Tarif kostenpflichtig. Die detaillierten Preisinformationen und aktuellen Tarife sind auf der Webseite des Dienstleisters in fortlaufend aktualisierter Form einsehbar.

4.3. System der Domainnamen-Registrierung und -Verwaltung

Die Registrierung oder Verwaltung von Domainnamen gehört nicht zum eigenen Tätigkeitsbereich des Dienstleisters. Die Domainnamen-Registrierungsdienstleistungen werden ausschließlich von der Rackhost Zrt. (Sitz: 1132 Budapest, Váci út 22-24., Firmenbuchnummer: 01-10-045670) bereitgestellt, als offizieller Domain-Registrar. In allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Domainnamen (Registrierung, Verlängerung, Umschreibung, technische Probleme) ist unmittelbar mit der Rackhost Zrt. Kontakt aufzunehmen.

4.4. Abrechnungszyklus und Zahlungsverfahren

Die Jahresgebühr der Hosting-Dienstleistung wird in jedem Jahr 8 Tage vor dem Beginntag des Dienstleistungszeitraums in Form einer automatisch generierten und auf elektronischem Wege übermittelten Zahlungsaufforderung berechnet. Die Einhaltung der ab Ausstellung der Zahlungsaufforderung geltenden Zahlungsfrist von 8 Kalendertagen ist verbindlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine angegebene E-Mail-Adresse zum Empfang der Zahlungsaufforderungen durchgehend erreichbar ist.

4.5. Schwerwiegende Folgen des Zahlungsverzugs

Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung der Gebühr für die Hosting-Dienstleistung in Verzug gerät, wird die Dienstleistung mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige Benachrichtigung oder Mahnung, eingestellt. Dies umfasst den Wegfall der Erreichbarkeit der Webseite, die Einstellung des E-Mail-Dienstes sowie die Unzugänglichkeit aller gespeicherten Daten. Die Wiederaufnahme der Dienstleistung ist ausschließlich nach vollständiger Begleichung der gesamten Forderung (Hauptbetrag und Verzugsgebühr) möglich.

4.6. Datensicherungssystem und Datenschutz

Der Dienstleister erstellt im Rahmen der Grunddienstleistung dreimal wöchentlich eine automatische Sicherungskopie der gespeicherten Daten, die 30 Kalendertage lang aufbewahrt wird. Auf individuelle Anfrage des Auftraggebers kann auch eine tägliche Sicherungskopie bereitgestellt werden, die einen höheren Datenschutz bietet. Der primäre Zweck der Sicherungskopien ist die Datenwiederherstellung bei Systemfehlern und technischen Problemen; sie ersetzen jedoch nicht die eigenen Datensicherungsmaßnahmen des Auftraggebers.

4.7. Technischer Support und Kundendienst

Im Rahmen der Hosting-Dienstleistung wird ein grundlegender technischer Support bereitgestellt, der die Behebung serverseitiger technischer Probleme, die Aufrechterhaltung des durchgehenden Betriebs der Dienstleistung sowie die Unterstützung bei grundlegenden Konfigurationsfragen umfasst. Der Support ist zu den Geschäftszeiten (Montag–Freitag 9:00–17:00 Uhr) erreichbar; in dringenden Fällen versuchen wir jedoch auch außerhalb der Geschäftszeiten, das Problem umgehend zu lösen.

4.8. Definition verbotener Inhalte und Tätigkeiten

Ausdrücklich untersagt ist die Speicherung von Inhalten auf dem Hosting-Speicher, die rechtswidrig sind, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte verletzen, pornografischer oder sexueller Natur sind, Gewalt oder Hass verherrlichen, schädliche Software enthalten oder der Verbreitung von Spam oder anderen unerwünschten elektronischen Nachrichten dienen. Sofern solche Inhalte entdeckt werden, ist der Dienstleister berechtigt und verpflichtet, die Dienstleistung sofort einzustellen, die Behörden zu benachrichtigen sowie rechtliche Schritte einzuleiten.

4.9. Ressourcennutzungsgrenzen und Leistungsüberwachung

Im Rahmen der Hosting-Dienstleistung wird eine angemessene und faire Nutzung der bereitgestellten Ressourcen (Speicherplatz, Bandbreite, Prozessorkapazität) erwartet. Sofern eine Webseite einen unverhältnismäßigen Ressourcenverbrauch verursacht, der die Qualität der Dienstleistung anderer Kunden gefährdet, ist der Dienstleister berechtigt, einschränkende Maßnahmen einzuführen oder die Dienstleistung bis zur Lösung des Problems auszusetzen.

5. Stundenweise abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistungen

5.1. Detaillierter Inhalt und Umfang der Dienstleistung

Die stundenweise abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung bietet eine flexible Lösung für die laufende Wartung und inhaltliche Aktualisierung von Webseiten. Das breite Spektrum der im Rahmen der Dienstleistung durchführbaren Aufgaben umfasst das fachgerechte Hochladen und Bearbeiten der auf der Webseite erscheinenden Text- und Bildinhalte, die professionelle Optimierung und Integration von digitalem Bildmaterial, bei E-Commerce-Plattformen die genaue Erfassung und Aktualisierung von Produktdaten sowie die Durchführung geringfügiger Designänderungen und Funktionalitätserweiterungen.

5.2. Preissystem und Abrechnungsmethodik

Der Tarif der stundenweise abgerechneten Content-Verwaltungsdienstleistung ist im individuellen Angebot bzw. auf der Webseite des Dienstleisters fortlaufend in aktueller Form einsehbar. Ein wichtiger Abrechnungsgrundsatz ist, dass jede begonnene Arbeitsstunde in vollem Umfang zu zahlen ist, unabhängig davon, wie viel tatsächliche Arbeitsleistung innerhalb der betreffenden Stunde erbracht wurde. Dies ist eine in der Branche allgemein anerkannte Praxis, die die Kalkulierbarkeit und Vorausplanbarkeit der Dienstleistung gewährleistet.

5.3. Bestellprozess und nachträgliches Abrechnungssystem

Aufgrund der Natur der stundenweise abgerechneten Content-Verwaltungsarbeiten lässt sich die genaue Arbeitszeit im Voraus nicht kalkulieren, weshalb die Abrechnung nachträglich, auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Arbeit erfolgt. Der Auftraggeber gibt vor Beginn der Arbeit schriftlich die detaillierte Beschreibung der Aufgabe an und genehmigt die Durchführung der Arbeit. Nach Abschluss der tatsächlichen Arbeitsleistung wird die auf Grundlage des genauen Stundensatzes berechnete Zahlungsaufforderung ausgestellt, die die durchgeführten Arbeitselemente und den dafür aufgewendeten Zeitaufwand enthält. Für die Begleichung des Gesamtbetrags gilt eine Zahlungsfrist von 8 Tagen ab Ausstellung der Zahlungsaufforderung.

5.4. Sanktionsrechtliche Folgen des Zahlungsverzugs

Bei stundenweise abgerechneten Dienstleistungen hat der Zahlungsverzug schwerwiegende Folgen. Der Dienstleister ist berechtigt, die Webseite des Auftraggebers vorübergehend oder endgültig zu sperren, was die Einstellung der Erreichbarkeit der Webseite und die Aussetzung aller Funktionen umfasst. Die Sperrung bleibt bestehen, bis die gesamte Forderung (Hauptbetrag und Verzugsgebühr) beglichen ist.

5.5. Dokumentation der Arbeitsleistung und Übergabeverfahren

Nach Abschluss der stundenweise abgerechneten Content-Verwaltungsarbeit wird für den Auftraggeber ein detaillierter, schriftlicher Bericht über die durchgeführten Aufgaben erstellt, der die konkreten Arbeitselemente, den für die einzelnen Aufgaben aufgewendeten Zeitaufwand sowie die genaue Beschreibung der durchgeführten Änderungen enthält. Der Auftraggeber erhält per E-Mail eine Benachrichtigung über den Abschluss der Arbeit und die Verfügbarkeit des Berichts.

5.6. Qualitätssicherung und Nacharbeitspolitik

Bei den im Rahmen der stundenweise abgerechneten Dienstleistung durchgeführten Arbeiten gilt ein Qualitätssicherungszeitraum von 7 Tagen, innerhalb dessen der Auftraggeber etwaige Fehler oder Probleme melden kann. Während dieser Zeit auftretende, aus einem Fehler des Dienstleisters resultierende Korrekturen werden kostenlos durchgeführt. Nach Ablauf der Frist von 7 Tagen wird jede weitere Änderung oder Korrektur als neue stundenweise abgerechnete Arbeit verrechnet.

6. Monatlich abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung (laufende Wartung)

6.1. Umfassender Dienstleistungsinhalt und monatliche Rahmenbedingungen

Die monatlich abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung bietet eine komplexe, laufende Betreuung für Webseiten. Die Dienstleistung umfasst die regelmäßigen Inhaltsaktualisierungen innerhalb des monatlichen Rahmens, die sofortige Anwendung kritischer Sicherheitsaktualisierungen, Leistungsüberwachungs- und Optimierungsarbeiten, die Erstellung detaillierter monatlicher Aktivitätsberichte sowie priorisierten technischen Support zu den Geschäftszeiten und in dringenden Fällen auch außerhalb der Geschäftszeiten.

6.2. Vertragslaufzeit und verbindliche Mindestlaufzeit

Im Falle der Annahme des Angebots über die monatlich abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung kommt automatisch ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem vollen Jahr (12 Monate) zustande, von dem keine Ausnahme gemacht werden kann. Diese längerfristige Bindung ermöglicht die Sicherstellung des optimalen Niveaus der Dienstleistung und die Aufrechterhaltung der Kosten auf einem angemessenen Niveau. 30 Tage vor Ablauf des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, schriftlich zu erklären, ob er den Vertrag kündigt oder um einen weiteren Zeitraum verlängert.

6.3. Automatischer Verlängerungsmechanismus

Sofern der Auftraggeber 30 Tage vor Ablauf des Vertrags keine schriftliche Kündigungserklärung einreicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten zu denselben Bedingungen. Dieser Mechanismus gewährleistet die Kontinuität der Dienstleistung und verhindert eine unbeabsichtigte Unterbrechung der Dienstleistung. Über die Tatsache der automatischen Verlängerung sendet der Dienstleister eine vorherige Benachrichtigung.

6.4. Flexible Zahlungsmöglichkeiten und Abrechnungssystem

Im Rahmen der monatlich abgerechneten Dienstleistung zahlt der Auftraggeber in monatlichen Raten. Bei monatlicher Zahlung wird die Zahlungsaufforderung 8 Kalendertage vor Beginn jedes Abrechnungszeitraums automatisch versandt. Die unter Punkt 14.7. genannte jährlich abgerechnete Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistung kann als gesonderte, eigenständige Variante mit abweichenden Bedingungen und auf Grundlage eines individuellen Angebots in Anspruch genommen werden.

6.5. Strenge Folgen des Zahlungsverzugs

Bei der monatlich abgerechneten Wartungsdienstleistung hat der Zahlungsverzug besonders schwerwiegende finanzielle Folgen. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Gebühr für den verbleibenden Teil des gesamten Vertragszeitraums in einer Summe zu zahlen, unabhängig davon, ob er die Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt. Gleichzeitig wird die Veröffentlichung der Webseite zurückgezogen und die Dienstleistung bis zur vollständigen Begleichung der Forderung ausgesetzt.

6.6. Außerordentliche Kündigung und Regelung der Kündigungsgebühr

Im Falle einer Kündigung des Vertrags über die monatlich abgerechnete Content-Verwaltungsdienstleistung vor dem ordentlichen Ablauf ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Kündigungsgebühr zu zahlen, die auf 50% der Gebühr der verbleibenden Monate festgesetzt wird und in einer Summe zu zahlen ist. Zweck der Kündigungsgebühr ist die Sicherstellung der Erfüllung der sich aus der langfristigen Natur des Vertrags ergebenden Verpflichtungen und die Gewährleistung der Planbarkeit für den Dienstleister. Die Kündigungsabsicht ist schriftlich anzuzeigen, woraufhin die Kündigungsgebühr automatisch berechnet wird.

6.7. Ausschluss der Aussetzung der Dienstleistung

Aufgrund der Natur der monatlich abgerechneten Content-Verwaltungsdienstleistung besteht keine Möglichkeit einer Aussetzung, Suspendierung oder zeitweiligen Einstellung der Dienstleistung auf Veranlassung des Auftraggebers. Die monatliche Gebühr ist während der gesamten Vertragslaufzeit fortlaufend zu zahlen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber die einzelnen Elemente der Dienstleistung tatsächlich in Anspruch nimmt.

6.8. Service-Level- und Leistungsgarantien

Im Rahmen der monatlich abgerechneten Wartungsdienstleistung verpflichtet sich der Dienstleister, 95% des monatlichen Arbeitszeitrahmens für die Wartung der Webseite des Auftraggebers aufzuwenden, einen priorisierten Kundendienst bereitzustellen sowie an Werktagen innerhalb von 24 Stunden auf eingehende Anfragen zu reagieren. Bei dringenden technischen Problemen verpflichtet er sich zu einem sofortigen Eingreifen zur Wiederherstellung der Dienstleistung.

7. Grafikgestaltungsdienstleistungen und kreative Lösungen

7.1. Umfassendes Grafikdienstleistungsportfolio

Der Dienstleister bietet ein breites Spektrum an Grafikgestaltungsdienstleistungen, das die professionelle Gestaltung individueller Logos und Markenidentitätselemente, die Ausarbeitung komplexer Corporate-Design-Systeme, die Erstellung gedruckter Marketingmaterialien (Flyer, Broschüren, Visitenkarten, Kataloge), die Gestaltung kreativer Inhalte und Grafikelemente, die für Social-Media-Plattformen optimiert sind, die Ausarbeitung des visuellen Erscheinungsbilds von Produkt- und Dienstleistungsverpackungen sowie die Erstellung von zu Webseiten gehörenden Grafikelementen und Bannern umfasst.

7.2. Vollständige Vorauszahlungspflicht

Die Gebühr für Grafikgestaltungsdienstleistungen ist in jedem Fall vollständig, in einer Summe, im Voraus zu zahlen, noch vor Beginn der Gestaltungsarbeit. Diese Zahlungsweise gewährleistet die reibungslose Abwicklung des Projekts und die unterbrechungsfreie Fortsetzung der kreativen Arbeit. Nach Ausstellung der Zahlungsaufforderung gilt eine Zahlungsfrist von 8 Kalendertagen, ohne deren Einhaltung das Projekt nicht gestartet werden kann.

7.3. Strukturierter Gestaltungsprozess und Meilensteine

Das Grafikgestaltungsprojekt besteht aus klar definierten Phasen: detailliertes Briefing zur Ermittlung der Anforderungen und Vorstellungen des Auftraggebers, Ausarbeitung und Präsentation mehrerer alternativer Erstkonzepte, iterativer Korrekturprozess mit maximal 3 Korrekturrunden sowie die professionelle Ausarbeitung und Übergabe der endgültigen Entwürfe. In jeder Phase ist eine fortlaufende Kommunikation und Abstimmung mit dem Auftraggeber gewährleistet.

7.4. Übergabeformate und Dateispezifikationen

Bei abgeschlossenen Grafikgestaltungsprojekten werden die fertiggestellten Werke in mehreren Formaten übergeben, um die größtmögliche Nutzbarkeit zu gewährleisten. Im Paket enthalten sind Vektorgrafikformate (AI, EPS) zur Sicherstellung der Skalierbarkeit, druckoptimierte PDF-Dateien, für die Webnutzung geeignete PNG- und JPG-Formate in entsprechender Auflösung sowie für die Druckvorbereitung erforderliche, druckfertige Dateien im CMYK-Farbraum.

7.5. Vollständige Übertragung der Nutzungsrechte

Hinsichtlich aller im Rahmen der Grafikgestaltungsdienstleistung erstellten kreativen Werke erwirbt der Auftraggeber nach vollständiger Begleichung der gesamten Dienstleistungsgebühr das umfassende, ausschließliche Nutzungs- und Eigentumsrecht, das die unbeschränkte gewerbliche Nutzung, Änderung, Weiterentwicklung sowie Lizenzierung oder Übertragung der Entwürfe an Dritte umfasst. Der Dienstleister behält sich zugleich das Recht vor, die fertiggestellten Arbeiten in seinem Referenzportfolio zu präsentieren und für Marketing- und Werbezwecke zu verwenden.

7.6. Qualitätssicherung und Nacharbeitsgarantie

Nach der Übergabe der Grafikprojekte gilt ein Garantiezeitraum von 14 Tagen, innerhalb dessen sich der Dienstleister zur kostenlosen Behebung etwaiger technischer Fehler, Dateibeschädigungen oder nicht ordnungsgemäßer Spezifikationen verpflichtet. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nicht auf die Änderung des Designkonzepts oder die Ausarbeitung neuer kreativer Richtungen.

8. Auf künstlicher Intelligenz basierende Content-Erstellungsdienstleistungen

8.1. Spektrum innovativer Content-Erstellungsdienstleistungen

Die unter Verwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz erbrachte Content-Erstellungsdienstleistung bietet eine moderne und effiziente Lösung für die Erstellung verschiedener Arten von Textinhalten. Im Rahmen der Dienstleistung können für Webseiten optimierte Textinhalte, ansprechende und informative Blogbeiträge, Produktbeschreibungen und Kategorietexte für E-Commerce-Plattformen, an verschiedene Plattformen angepasste Social-Media-Inhalte, für die Suchmaschinenoptimierung (SEO) optimierte Texte sowie Inhalte zu Marketingzwecken und Newsletter in professioneller Textierung erstellt werden.

8.2. Vorauszahlungspflicht und projektbasierte Preisgestaltung

Die gesamte Gebühr der KI-basierten Content-Erstellungsdienstleistung ist ebenfalls in einer Summe im Voraus zu zahlen, vor Beginn des Projekts. Die Preisgestaltung hängt von der Menge, Komplexität und Spezialisierung der angeforderten Inhalte ab. Die genaue Kostenschätzung wird in jedem Fall auf Grundlage einer individuellen Kalkulation erstellt, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Projekts und des erwarteten Qualitätsniveaus.

8.3. Qualitätssicherungs- und Einzigartigkeitsgarantien

Die durch künstliche Intelligenz generierten Inhalte sind in jedem Fall einzigartig und plagiatsfrei, was wir mit spezieller Software überprüfen. Der Dienstleister verpflichtet sich zum fachlichen Lektorat, zur sprachlichen Korrektur und zur stilistischen Feinabstimmung der Texte, damit das Endergebnis den höchsten fachlichen und sprachlichen Anforderungen entspricht. Die Inhalte passen sich der Marke und dem Kommunikationsstil des Auftraggebers an.

8.4. Vollständige Übertragung der Nutzungsrechte

Hinsichtlich der mit KI-Technologie unterstützten und vom Dienstleister finalisierten Inhalte stehen die Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Begleichung der gesamten Dienstleistungsgebühr vollständig dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Inhalte unbeschränkt zu gewerblichen Zwecken zu nutzen, zu ändern, weiterzuentwickeln und an Dritte zu lizenzieren oder zu übertragen. Der Dienstleister behält sich keinerlei Rechte an den erstellten Inhalten vor.

8.5. Auf Leistung und Erfolg bezogene Haftungsbeschränkung

Der Dienstleister übernimmt die Garantie dafür, dass die erstellten Inhalte den angegebenen technischen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen und in grammatikalisch und stilistisch korrekter Form übergeben werden. Er übernimmt jedoch keine Haftung für die geschäftlichen Ergebnisse, die Marktakzeptanz der Inhalte, die Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung oder für irgendwelche mittelbaren geschäftlichen Folgen, die sich aus der Nutzung der Inhalte ergeben könnten.

8.6. Technologische Entwicklung und Dienstleistungsanpassung

Aufgrund der raschen Entwicklung der Technologien der künstlichen Intelligenz behält sich der Dienstleister das Recht vor, die verwendeten KI-Werkzeuge und -Methoden fortlaufend weiterzuentwickeln und auszutauschen, um stets die modernsten und effizientesten Lösungen anzubieten. Die technologischen Änderungen berühren jedoch nicht die Bedingungen bereits laufender Projekte.

9. Haftungs- und Garantiebestimmungen

9.1. Umfang und Grundprinzipien der Haftung des Dienstleisters

Der Dienstleister verpflichtet sich uneingeschränkt, seine Dienstleistungen auf höchstem fachlichem Niveau, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Branchenstandards sowie unter genauer Einhaltung der im mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Fristen zu erbringen. Der Dienstleister kann für jede Unterlassung oder mangelhafte Erfüllung haftbar gemacht werden, die aus seinem zu vertretenden Verhalten resultiert und dem Auftraggeber einen Schaden verursacht.

9.2. Begrenzung des Haftungsumfangs und Ausschlussfälle

Die zivilrechtliche Haftung des Dienstleisters wird in jedem Fall auf die Höhe des vertraglichen Werts der konkreten Dienstleistung beschränkt, d. h. die Schadenersatzpflicht darf die Höhe der tatsächlich gezahlten Dienstleistungsgebühr nicht überschreiten. Der Dienstleister übernimmt ausdrücklich keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Reputationsschäden oder irgendwelche Folgeschäden, die sich aus der Inanspruchnahme der Dienstleistung oder deren Ausbleiben ergeben.

9.3. Detaillierte Regeln der lebenslangen Softwaregarantie

Abweichend von der herkömmlichen Gewährleistungskonstruktion übernimmt der Dienstleister für jede von ihm entwickelte Webseite eine lebenslange, zeitlich unbegrenzte Softwaregarantie. Diese Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Beseitigung von Funktionsstörungen, die durch browserseitige (clientseitige) und serverseitige Umgebungsänderungen entstanden sind, insbesondere: die Behebung von Darstellungs- oder Funktionsproblemen infolge künftiger Versionsänderungen der Webbrowser, von Kompatibilitätsfehlern infolge von Versionswechseln der Serverumgebung (PHP, Datenbank-Engine, Webserver-Software) sowie von Störungen infolge von Änderungen der Sicherheits- und Funktionsregeln der Browser. Die Garantie umfasst ausdrücklich nicht die Änderung von Designelementen, das Hinzufügen neuer Funktionen, inhaltliche Aktualisierungen, sonstige vom Auftraggeber gewünschte Änderungen, die Behebung von durch Dritte verursachten Fehlern sowie jede Anpassungsarbeit, die nicht unmittelbar aus browser- oder serverseitigen Umgebungsänderungen resultiert.

9.4. Haftungspflichten des Auftraggebers und dessen Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die fristgerechte Bereitstellung der erforderlichen Materialien, Informationen und Entscheidungen, für die Erfüllung der Mitwirkungspflichten sowie für die rechtzeitige Stellungnahme zu den im Laufe des Projekts auftretenden Fragen. Der Auftraggeber haftet ferner dafür, dass die auf der Webseite veröffentlichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen und keine rechtswidrigen oder schädlichen Elemente enthalten.

9.5. Höhere Gewalt und Befreiungsgründe

Beide Vertragsparteien werden im Falle höherer Gewalt (unabwendbarer äußerer Grund) von der Erfüllungspflicht befreit, was Naturkatastrophen, Kriegszustände, Terroranschläge, epidemiologische Notlagen, erhebliche Störungen von Internetdienstanbietern oder Servern, andauernde Stromausfälle sowie alle außergewöhnlichen Umstände umfasst, die außerhalb der menschlichen Kontrolle liegen und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verhindern.

9.6. Schadenersatzverfahren und Beweislast

Im Falle der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs ist die geschädigte Partei verpflichtet, den Eintritt des Schadens, die konkrete Höhe des Schadens sowie den Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des Dienstleisters und dem eingetretenen Schaden detailliert nachzuweisen. Der Schadenersatzanspruch ist schriftlich innerhalb von 30 Tagen ab Erkennen des Schadens anzumelden, andernfalls verjährt der Anspruch. Der Dienstleister verpflichtet sich, die angemeldeten Schadenersatzansprüche innerhalb von 15 Werktagen zu prüfen und zur Begründetheit des Anspruchs Stellung zu nehmen.

10. Vertragsschluss und Verfahren zur Änderung des Rechtsverhältnisses

10.1. Voraussetzungen des Zustandekommens des Vertrags und Inkrafttreten

Der Dienstleistungsvertrag kommt gleichzeitig mit der ausdrücklichen Angebotsannahme seitens des Auftraggebers und der Bereitstellung der vollständigen, korrekten Rechnungsdaten zustande. Der Tag des Inkrafttretens des Vertrags ist in jedem Fall das Datum der elektronischen Bestätigung der Bestellung, das zugleich als Ausgangspunkt für die Berechnung der Erfüllungsfristen dient. Über das Zustandekommen des Vertrags wird an beide Parteien eine automatische Bestätigungs-E-Mail versandt.

10.2. Dienstleistungstypspezifische Vertragslaufzeiten

Die verschiedenen Dienstleistungstypen verfügen über unterschiedliche Vertragslaufzeiten und Bedingungssysteme:

  • Webseitenentwicklungsprojekte: einmalig zu erbringende Dienstleistung, die mit der Übergabe und Abnahme des Projekts automatisch endet
  • Hosting-Dienstleistung: Rechtsverhältnis von unbestimmter Dauer mit jährlicher automatischer Verlängerung und einer Kündigungsmöglichkeit von 30 Tagen
  • Stundenweise abgerechnete Content-Verwaltung: Auftragsverhältnis im Einzelfall, das mit der Erledigung der jeweiligen Aufgabe auf natürliche Weise endet
  • Monatlich abgerechnete Wartungsdienstleistung: Vertrag von bestimmter Dauer, mindestens 12 Monate, mit automatischer Verlängerungsoption
  • Grafikgestaltungsprojekte: einmalig zu erbringende kreative Dienstleistung mit automatischem Ende bei Abschluss des Projekts
  • KI-Content-Erstellung: projektbasierte einmalige Dienstleistung mit Erfüllung durch Übergabe der Inhalte

10.3. Voraussetzungen und Verfahren der Vertragsänderung

Die Änderung des zustande gekommenen Dienstleistungsvertrags ist ausschließlich mit der ausdrücklichen, schriftlichen Einigung beider Vertragsparteien möglich. Dem Erfordernis der Schriftform genügt auch eine Erklärung in Form einer E-Mail, sofern diese den genauen Gegenstand der Änderung, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und die eindeutige Annahmeerklärung beider Parteien enthält. Die Vertragsänderungen treten zu dem in der Vereinbarung festgehaltenen Zeitpunkt in Kraft; eine rückwirkende Geltung ist ausgeschlossen.

10.4. Einseitige Änderungsrechte und deren Grenzen

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, diese AGB und die Dienstleistungstarife einseitig zu ändern, sofern dies durch eine Gesetzesänderung, eine erhebliche technologische Entwicklung, eine Änderung der Marktverhältnisse oder geschäftspolitische Erwägungen begründet ist. Die einseitige Änderung kann nur bei bereits zustande gekommenen Verträgen angewendet werden und kann in jedem Fall erst nach einer vorherigen, schriftlichen Benachrichtigung von mindestens 30 Kalendertagen in Kraft treten. Im Falle der Unterlassung der Benachrichtigung oder deren nicht ordnungsgemäßer Zustellung ist die Änderung rechtlich unwirksam.

10.5. Widerspruchsrecht gegen die Änderung

Sofern der Auftraggeber mit der vom Dienstleister veranlassten einseitigen Vertragsänderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung mit einer Kündigungsfrist von 15 Tagen durch ordentliche Kündigung zu beenden. In diesem Fall wird der Gegenwert der bereits erbrachten Dienstleistungen nicht zurückerstattet, es entsteht jedoch keine weitere Zahlungspflicht. Die Kündigungsabsicht ist dem Dienstleister schriftlich mitzuteilen.

11. Vertragsbeendigung und Kündigungsverfahren

11.1. Fälle und Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung

Für die laufenden Dienstleistungen gelten die nachstehenden Regeln der ordentlichen Kündigung:

  • Bei der Hosting-Dienstleistung: Es gilt eine Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen, die sich am natürlichen Ende des Dienstleistungszeitraums orientiert
  • Bei der monatlich abgerechneten Wartungsdienstleistung: Eine Kündigung ist ausschließlich zum Ablauf des 12-monatigen Vertragszeitraums möglich, mit einer vorherigen schriftlichen Anzeige von 30 Tagen
  • Bei einmaligen Dienstleistungen: Diese enden mit dem Abschluss der Erfüllung automatisch; ein gesondertes Kündigungsverfahren ist nicht erforderlich

11.2. Rechtsgrundlagen und Folgen der außerordentlichen Kündigung

Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag bei schwerwiegender Vertragsverletzung mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Als schwerwiegende Vertragsverletzung gelten insbesondere: wiederholter oder erheblicher Zahlungsverzug, die Nutzung verbotener oder rechtswidriger Inhalte, unlauteres Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Dienstleisters, das vorsätzliche Verursachen wiederkehrender technischer Probleme sowie jedes Verhalten, das die Fortsetzung der vertraglichen Zusammenarbeit unmöglich macht.

11.3. Besondere Fälle der Kündigung durch den Dienstleister

Der Dienstleister ist in den nachstehenden Fällen zur Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt:

  • Bei Zahlungsverzug: sofortige Einstellung der Dienstleistung ohne Zahlungsmahnung
  • Bei Entdeckung gesetzwidriger Inhalte: sofortige Aussetzung ohne vorherige Benachrichtigung
  • Bei Systemsicherheitsrisiken: Aussetzung bis zur Beseitigung des Sicherheitsproblems
  • Bei Verursachung wiederkehrender technischer Probleme: sofortige Einstellung zum Schutz anderer Kunden

11.4. Rechtliche und praktische Folgen der Vertragsbeendigung

Ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags enden alle Dienstleistungspflichten des Dienstleisters, die öffentliche Erreichbarkeit der Webseite und der zugehörigen Dienstleistungen wird sofort unterbrochen, der E-Mail-Dienst wird eingestellt, und alle dem Auftraggeber bereitgestellten Zugänge werden zurückgezogen. Der Dienstleister bewahrt die zugehörigen Daten jedoch 30 Kalendertage ab der Beendigung in seinen eigenen Systemen auf, um die Möglichkeit einer etwaigen Wiederherstellung oder der Datenübergabe gemäß Punkt 11.5. zu gewährleisten; während dieses Zeitraums sind die Daten für den Auftraggeber nicht unmittelbar zugänglich, sondern ausschließlich auf gesonderte Anfrage, unter Mitwirkung des Dienstleisters, abrufbar.

11.5. Datenübergabeverfahren und dessen Kosten

Im Falle der Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber berechtigt, die Übergabe seiner zur Webseite und den Dienstleistungen gehörenden Daten zu verlangen. Die Datenübergabe erfolgt gegen gesonderte Vergütung, deren Höhe von der Menge und Komplexität der Daten abhängt. Die Übergabe der Daten ist in den nachstehenden Formaten möglich: vollständiger Datenbank-Dump im SQL-Format, Archiv der Webseitendateien in einem ZIP-Paket sowie E-Mail-Daten im MBOX-Format.

11.6. Endgültige Datenlöschung und Unumkehrbarkeit

Nach Ablauf des 30-tägigen Datenaufbewahrungszeitraums ist der Dienstleister verpflichtet, alle Daten, Dateien, Sicherungskopien und zum Auftraggeber gehörenden Informationen endgültig und unwiderruflich von seinen Servern und allen Speichermedien zu löschen. Nach der Löschung ist eine Wiederherstellung der Daten unter keinen Umständen möglich, weshalb die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten in der eigenen Verantwortung des Auftraggebers liegt.

12. Beschwerdeverfahren und Streitbeilegungsmechanismen

12.1. Art und Kanäle der Beschwerdeeinreichung

Eine Beschwerde kann ausschließlich per E-Mail, schriftlich, eingereicht werden an folgende Adresse: info@pws.hu. Telefonische oder mündliche Beschwerden werden nicht registriert und lösen kein offizielles Beschwerdeverfahren aus. Die elektronische Beschwerde muss die vollständigen Identifikationsdaten des Beschwerdeführers, eine detaillierte Beschreibung des Gegenstands der Beschwerde, den Zeitpunkt des beanstandeten Ereignisses sowie die Beifügung aller relevanten Dokumente enthalten.

12.2. Ablauf und Phasen des Beschwerdeverfahrens

Nach Erhalt der Beschwerde sendet der Dienstleister unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen, eine elektronische Bestätigung über die Registrierung der Beschwerde und ordnet ihr eine eindeutige Vorgangsnummer zu. Anschließend beginnt die inhaltliche Prüfung der Beschwerde, die die Durchsicht der relevanten Dokumente, erforderlichenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens sowie die vollständige Aufklärung des Sachverhalts umfasst.

12.3. Antwortfristen und Kommunikationspflichten

Je nach Art der Beschwerden gelten unterschiedliche Antwortfristen:

  • Bei einfachen Beschwerden mit geklärtem Sachverhalt: schriftliche Antwort und Maßnahme innerhalb von 5 Werktagen
  • Bei komplexen oder mehrere Beteiligte betreffenden Beschwerden: detaillierte Prüfung und Antwort innerhalb von 15 Werktagen
  • Bei technischen Beschwerden, die ein Sachverständigengutachten erfordern: vollständige Antwort innerhalb von 30 Werktagen

Der Dienstleister ist verpflichtet, den Beschwerdeführer regelmäßig über den Stand der Prüfung und den voraussichtlichen Abschlusszeitpunkt zu informieren.

12.4. Möglichkeiten eines verbraucherschutzbehördlichen Verfahrens

Sofern der Auftraggeber als Verbraucher gilt, ist er berechtigt, sich bei Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens oder bei Überschreitung der Antwortfrist an die örtlich zuständige Verbraucherschutzbehörde zu wenden. Im Falle einer Verbraucherstreitigkeit besteht auch die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, das eine schnellere und kostengünstigere Alternative zum Gerichtsverfahren darstellt.

12.5. Gerichtliche Rechtsdurchsetzung und Zuständigkeit

Sofern die strittigen Fragen nicht auf gütlichem Wege beigelegt werden können, ist jede Partei berechtigt, ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Bei aus dem Vertrag resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist das nach dem Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht sachlich und örtlich zuständig, es sei denn, der Auftraggeber gilt als Verbraucher, in welchem Fall auch das Gericht nach dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verbrauchers zuständig sein kann. Die Parteien verpflichten sich ausdrücklich, vor dem Gerichtsverfahren die Möglichkeit der Anwendung von Mediation oder sonstiger alternativer Streitbeilegungsmethoden zu prüfen.

12.6. Anwendbares Recht und Rechtsauslegung

Für alle aus dem Vertrag resultierenden Rechtsverhältnisse und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das ungarische Recht, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Gesetz über den Verbraucherschutz sowie die Rechtsvorschriften über elektronische Handelsdienstleistungen. Bei Angelegenheiten mit internationalem Bezug ist nach den Bestimmungen des Gesetzes über das internationale Privatrecht vorzugehen.

13. Fachliche Abgrenzung und Tätigkeitsgrenzen

13.1. Bestimmung des Tätigkeitsbereichs des Dienstleisters

Der Dienstleister verpflichtet sich ausschließlich zur Erbringung der in diesen AGB festgelegten IT-, Webentwicklungs-, Grafikgestaltungs- und Content-Erstellungsdienstleistungen. Der Tätigkeitsbereich des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf die Entwicklung einer Marketingstrategie, das fortlaufende Management von Suchmaschinenoptimierungs-(SEO-)Kampagnen, die Verwaltung von Social Media, die Planung und Durchführung von Online-Werbekampagnen, Marktforschung, PR-Tätigkeit, externen Linkaufbau (Backlink-Strategie) sowie jede sonstige Aufgabe, die ausdrücklich zum Fachgebiet Marketing oder Kommunikation gehört.

13.2. Von Dritten durchgeführte Marketingtätigkeit

Sofern der Auftraggeber einen Drittdienstleister (z. B. Marketingagentur, SEO-Experte, Social-Media-Manager) zur Steigerung des Webseitenverkehrs, zur Suchmaschinenoptimierung oder zu sonstigen Marketingzwecken in Anspruch nimmt, übernimmt der Dienstleister für die Tätigkeit, Vorschläge, Ergebnisse oder Unterlassungen dieses Dritten keinerlei Haftung. Die vom Drittanbieter für Marketing verlangten technischen Änderungen (z. B. Einfügen von Tracking-Codes, Änderung von Metadaten, Anbindung der Search Console) können über die vom Dienstleister bereitgestellte Administrationsoberfläche vom Auftraggeber oder von dem von ihm bevollmächtigten Dritten selbstständig durchgeführt werden.

13.3. Interne Richtlinie und fachliche Integrität

Die interne fachliche Richtlinie des Dienstleisters untersagt ausdrücklich die inhaltliche Ausübung von Tätigkeiten, die zu anderen Fachgebieten gehören, die diesbezügliche fachliche Beratung sowie die Übernahme von Verantwortung für derartige Ergebnisse. Diese Einschränkung wurde im Interesse der Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung und der Achtung der fachlichen Kompetenzgrenzen eingeführt. Der Dienstleister leistet dementsprechend keine Marketingberatung, bewertet nicht die Arbeit eines Drittanbieters für Marketing und übernimmt keine Vermittlerrolle zwischen dem Auftraggeber und dessen Marketingdienstleister. Dieses Verbot berührt nicht die technische Mitwirkungspflicht des Dienstleisters gemäß Punkt 13.4., in deren Rahmen er Drittanbietern Zugang gewähren kann.

13.4. Technischer Support für Drittanbieter

Der Dienstleister gewährt auf Anfrage des Auftraggebers den vom Auftraggeber beauftragten Drittanbietern (z. B. Marketingagentur) die Möglichkeit des Zugangs zur Administrationsoberfläche. Der Zugang erfolgt ausschließlich auf Verantwortung und Anweisung des Auftraggebers; der Dienstleister übernimmt für die vom Dritten auf der Administrationsoberfläche durchgeführten Änderungen, Einstellungen oder deren Folgen keine Haftung. Der dem Dritten gewährte Zugang kann jederzeit auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers widerrufen werden.

14. Arbeitsstundenbasierte Preisgestaltung und Regeln zur Überschreitung des Zeitrahmens

14.1. Die dem Angebot zugrunde liegende Arbeitsstundenkalkulation

Im Interesse einer korrekten und transparenten Arbeitsleistung wird jedes neue Angebot zur Webseitenentwicklung auf Grundlage der für die vollständige Erstellung des Projekts erforderlichen, im Voraus kalkulierten Arbeitsstundenmenge ausgearbeitet. Der einheitliche Stundensatz des Dienstleisters beträgt 11.000 Ft (in Worten: elftausend Forint) pro Stunde, wobei es sich mit Rücksicht auf die Kleinunternehmereigenschaft (AAM) des Dienstleisters um einen umsatzsteuerfreien Tarif handelt. Auf Grundlage dieses Stundensatzes werden der geschätzte Gesamtstundenbedarf des Projekts und die endgültige Dienstleistungsgebühr bestimmt. Diese Preisgestaltungsmethode gewährleistet dem Auftraggeber vorausschätzbare Kosten und dem Dienstleister die Bedingungen einer angemessenen und wirtschaftlichen Arbeitsleistung.

14.2. Verbindliche Festlegung der dem Angebot zugrunde liegenden Projektspezifikation

Die Ausarbeitung des Angebots erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber vor dem Vertragsschluss mitgeteilten geschäftlichen Anforderungen, der genauen Auflistung der bestellten Funktionen, ihrer Funktionsstruktur, der zu integrierenden Drittanbieterdienste (externe API-Verbindungen, Zahlungs-Gateways, E-Mail-Dienstleister, Newsletter-Verwaltungen, CRM-Systeme und alle sonstigen externen Systeme) sowie der im Voraus festgelegten Spezifikation der Datenverarbeitungs- und Geschäftsprozesse. Diese Spezifikation ist untrennbarer Bestandteil des Vertrags und gilt zwischen den Parteien als verbindliche Vereinbarung über den Gegenstand der Dienstleistung gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch (Polgári Törvénykönyv). Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die darin festgehaltene Funktionalität und den festgehaltenen Funktionsumfang; darüber hinausgehende Anforderungen gehören nicht zum Umfang der ursprünglichen vertraglichen Verpflichtung.

14.3. Folgen einer erheblichen Überschreitung des Arbeitsstundenrahmens

Sofern infolge von auf Seiten des Auftraggebers auftretenden Umständen die ursprünglich kalkulierte Arbeitsstundenmenge um mindestens 50% überschritten wird, kann die über diesen Zeitrahmen hinaus erbrachte Arbeit gegen gesonderte Vergütung erbracht werden. Zu solchen Umständen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: die nachträgliche Anmeldung neuer, in der ursprünglichen Spezifikation nicht enthaltener Funktionen, Felder, Datenbankerweiterungen, externer API-Verbindungen oder Integrationen; Anfragen zur inhaltlichen Umgestaltung der Funktionslogik bereits angenommener und ausgearbeiteter Funktionen; das angemessene Maß überschreitende Änderungs- und Feinabstimmungswünsche; wiederholte Abstimmungsanfragen; hinausgezögerte oder fortlaufend geänderte Entscheidungen; sowie jedes Verhalten, das den natürlichen Fortschritt des Projekts behindert. Der Stundensatz der Mehrarbeit entspricht dem einheitlichen Stundensatz des Dienstleisters, d. h. 11.000 Ft / Stunde (AAM, umsatzsteuerfrei), und jede begonnene Arbeitsstunde ist in vollem Umfang zu zahlen.

14.4. Nachträglich angemeldete Funktionen und Integrationen – die Änderung des Vertrags

Jede nach dem Vertragsschluss, nach Beginn der Entwicklungsarbeiten angemeldete neue Funktion, jedes Datenfeld, jedes funktionslogische Element, jede externe Systemintegration (API-Verbindung) oder jede sonstige ergänzende Anforderung, die in der ursprünglichen, angenommenen Projektspezifikation nicht enthalten war oder von dieser inhaltlich abweicht, gilt als einseitige, vom Auftraggeber veranlasste Erweiterung des Vertragsgegenstands. Derartige Anforderungen können die tatsächliche Entwicklungszeit drastisch, ja sogar um ein Mehrfaches erhöhen, da sie häufig die teilweise oder vollständige Umgestaltung der bereits fertiggestellten Arbeit, die Änderung der Datenbankstruktur, den Einbau neuer Sicherheitsschichten sowie das erneute Testen des gesamten Systems erforderlich machen. Der Dienstleister ist zur Erfüllung dieser nachträglichen Anforderungen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sofern der Dienstleister die Umsetzung der nachträglichen Anforderungen übernimmt, erfüllt er diese ausschließlich im Rahmen der stundenweisen Abrechnung gemäß diesen AGB, gegen gesondert kalkulierte Mehrkosten. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung dieser stundenweise abgerechneten Mehrarbeit entsteht gleichzeitig mit der elektronischen Bestätigung der betreffenden Bestellung.

14.5. Verbot der missbräuchlichen Ausübung von Änderungswünschen

Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis und akzeptiert, dass ein Festpreis-Entwicklungsangebot keinen unbegrenzten und unerschöpflichen Entwicklungszeitrahmen bietet und dass das vertragliche Rechtsverhältnis weder als offene, fortlaufend änderbare Bestellung noch als ein vom Auftraggeber beliebig erweiterbarer Funktionskatalog auszulegen ist. Die missbräuchliche, wiederholte oder auf die inhaltliche Änderung des ursprünglichen Projektziels abzielende Ausübung von Änderungs-, Ergänzungs- und Umgestaltungswünschen verstößt gegen das in § 1:5 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehaltene Verbot des Rechtsmissbrauchs und gilt als schwerwiegende Vertragsverletzung. Im Falle eines solchen Verhaltens ist der Dienstleister nach seiner Wahl berechtigt: a) die Erfüllung der Anforderungen unter Verweis auf die ursprüngliche Spezifikation zu verweigern, b) die Mehrarbeit ausschließlich auf stundenweiser Basis, gegen Vorauszahlung, zu erbringen, c) den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen unter Einbehaltung des anteiligen Gegenwerts der bereits erbrachten Arbeit, oder d) das Projekt im gegebenen Zustand für abgeschlossen zu erklären und die verbleibende vertragliche Gebühr fällig zu stellen.

14.6. Dokumentation der Überschreitung und Benachrichtigungsverfahren

Der Dienstleister dokumentiert während der Arbeitsleistung fortlaufend die für das Projekt aufgewendete Zeit und ist verpflichtet, den Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) zu benachrichtigen, wenn die aufgewendete Arbeitsstundenmenge 100% des ursprünglich kalkulierten Rahmens erreicht, sowie eine weitere Benachrichtigung beim Erreichen der Schwelle von 150% zu senden. In der Benachrichtigung werden die die Mehrarbeit verursachenden Faktoren (insbesondere die nachträglich angemeldeten Funktionen und Änderungswünsche) sowie die Schätzung der voraussichtlichen Mehrkosten detailliert angegeben. Der Auftraggeber kann daraufhin über den weiteren Verlauf des Projekts entscheiden: Entweder nimmt er die stundenweise abgerechnete Mehrarbeit schriftlich an oder er verzichtet schriftlich auf seine verbleibenden Änderungs- und Ergänzungswünsche und nimmt zur Kenntnis, dass das Projekt im Zustand gemäß der ursprünglichen Spezifikation übergeben wird.

14.7. Dienstleistungspakete zur Erfüllung laufender Wartungs- und Änderungswünsche

Für diejenigen Auftraggeber, die auch nach der Übergabe der Webseite regelmäßig Änderungs-, Erweiterungs-, Feinabstimmungs- oder inhaltliche Aktualisierungswünsche haben, bietet der Dienstleister die nachstehende, ausdrücklich zu diesem Zweck gestaltete, dreistufige Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistung an, die eine fortlaufende Zusammenarbeit zu angemessenen und planbaren Bedingungen ermöglicht:

a) Stundenweise abgerechnete Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistung: eine auf Einzelbestellung, nach Bedarf in Anspruch nehmbare Dienstleistung, deren detaillierte Bedingungen unter Punkt 5 dieser AGB geregelt sind. Diese Variante ist optimal für diejenigen Auftraggeber, bei denen nur gelegentlich, in unregelmäßigen Abständen, Änderungswünsche auftreten.

b) Monatlich abgerechnete Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistung: eine fortlaufende Dienstleistung mit einem im Voraus festgelegten monatlichen Arbeitszeitrahmen und priorisiertem Kundendienst, deren Bedingungen Punkt 6 dieser AGB enthält. Diese Variante wird denjenigen Auftraggebern empfohlen, die monatlich regelmäßig Änderungen, Aktualisierungen oder Entwicklungen planen.

c) Jährlich abgerechnete Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistung: ein gegen eine in einer Summe im Voraus gezahlte Jahresgebühr erbrachtes, erweitertes Dienstleistungspaket mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Sofern die Webseite des Auftraggebers auf der eigenen Serverinfrastruktur des Dienstleisters betrieben wird, können im Rahmen der jährlich abgerechneten Dienstleistung erhebliche Vergünstigungen sowohl gegenüber der monatlichen Grundgebühr als auch gegenüber der stundenweise abgerechneten Mehrarbeit gewährt werden, und es werden eine erhöhte Priorität und eine erweiterte Verfügbarkeit gewährleistet. Auf die jährlich abgerechnete Variante sind die unter Punkt 6 festgehaltenen Regeln (automatischer Verlängerungsmechanismus, Kündigungsgebühr, Ausschluss der Aussetzung) entsprechend anzuwenden, mit der Abweichung, dass die Zahlung in einer Summe, im Voraus, zu Beginn des Zeitraums erfolgt. Die genauen Vergünstigungen, den monatlichen Arbeitszeitrahmen und alle sonstigen individuellen Bedingungen legt der Dienstleister in einem individuellen Angebot fest.

Der Dienstleister weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass zur Erfüllung der regelmäßigen Änderungs- und Entwicklungswünsche die Bestellung eines der oben genannten Wartungspakete dient, und nicht die Erweiterung des Rahmens des ursprünglichen Entwicklungsvertrags. Im Falle der Nichtbestellung der Wartungsdienstleistung kann sich der Auftraggeber nicht darauf berufen, dass seine Änderungswünsche im Rahmen des Entwicklungsvertrags kostenlos zu erfüllen sind.

14.8. Zweck und Begründung des Preisgestaltungsgrundsatzes

Zweck der in diesem Punkt festgelegten Regelung ist die Sicherstellung einer ausgewogenen, korrekten und nachhaltigen vertraglichen Zusammenarbeit zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber sowie die genaue Festlegung der Rechte und Pflichten der Parteien, die auf dem vom Bürgerlichen Gesetzbuch geforderten Grundsatz der gutgläubigen und redlichen Zusammenarbeit beruht. Die Festpreis-Dienstleistung funktioniert nur dann wirtschaftlich und in qualitativ nachhaltiger Weise, wenn beide Parteien innerhalb des Rahmens der ursprünglichen Vereinbarung bleiben. Im Falle einer erheblichen Überschreitung des Arbeitsstundenrahmens gewährleistet die stundenweise Abrechnung, dass der Dienstleister nicht zu einer wirtschaftlich verlustbringenden, unangemessenen Arbeitsleistung gezwungen wird und der Auftraggeber genau und transparent nachvollziehen kann, aus welchen konkreten Faktoren die für die Überschreitung anfallenden Mehrkosten resultieren. Die vorliegenden Bestimmungen sind nicht geeignet, den Dienstleister ungerechtfertigt zu bereichern, sondern dienen ausschließlich der Sicherstellung des angemessenen Gegenwerts der tatsächlich erbrachten Mehrarbeit.

15. Bedingungen für die Hosting-Wahl und die Nutzung externer Serverinfrastruktur

15.1. Die vom Dienstleister bereitgestellte Premium-Hosting-Infrastruktur

Der Dienstleister stellt jedem Auftraggeber eines neuen Webseitenentwicklungsprojekts für das erste volle Kalenderjahr kostenlos seine eigene, hochwertige Premium-Hosting-Dienstleistung bereit. Diese Hosting-Infrastruktur beruht auf modernsten Netzwerk- und Servertechnologielösungen und garantiert die nachstehenden technischen Parameter: pro Webseite mindestens 2 GB dedizierter Arbeitsspeicher (RAM), ein Netzwerk-Backbone mit 100 GBit/s Bandbreite, unbegrenzter Datenverkehr, unbegrenzter E-Mail-Verkehr, SSD-basierter Hochgeschwindigkeitsspeicher, ein automatisiertes Datensicherungssystem sowie ein tägliches Sicherheitsmonitoring. Diese Parameter gewährleisten die optimale Laufzeitumgebung der vom Dienstleister entwickelten Software und die maximale Leistung der Webseiten.

15.2. Das Recht des Auftraggebers zur Wahl eines externen Hosting-Anbieters

Der Auftraggeber verfügt über freies Entscheidungsrecht in der Frage, ob er die vom Dienstleister bereitgestellte, kostenlose Premium-Hosting-Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte oder die fertiggestellte Webseite auf der Serverinfrastruktur eines selbst gewählten Drittanbieters (nachfolgend: externer Anbieter) betreiben möchte. Sofern sich der Auftraggeber für die Verlagerung zu einem externen Anbieter entscheidet, ist er verpflichtet, diese Absicht dem Dienstleister schriftlich anzuzeigen.

15.3. Folgen der Wahl einer externen Serverinfrastruktur für die Softwaregarantie

Sofern der Auftraggeber die vom Dienstleister bereitgestellte kostenlose Hosting-Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen möchte und die fertiggestellte Webseite auf den Server eines externen Anbieters verlagert, verlieren als unmittelbare Folge dessen alle vom Dienstleister übernommenen Vergünstigungen und Garantien automatisch ihre Gültigkeit. Dies erstreckt sich vollumfänglich auf: die lebenslange Softwaregarantie (da diese Garantie gemäß den Punkten 3.8. und 9.3. von der Serverumgebung abhängt), die vergünstigten Bedingungen der unter Punkt 14.7. genannten monatlich und jährlich abgerechneten Content-Verwaltungs- und Verfügbarkeitsdienstleistungen, jegliche Vergünstigung der stundenweise abgerechneten Content-Verwaltungsdienstleistung sowie alle sonstigen vergünstigten Bedingungen, die für auf dem Hosting-Speicher des Dienstleisters betriebene Webseiten gelten.

15.4. Haftungsverhältnisse bei externer Serverinfrastruktur

Der Dienstleister schließt seine Haftung für alle Funktionsfehler, Leistungsprobleme, Sicherheitsvorfälle oder sonstigen Störungen ausdrücklich aus, die aus der nicht ordnungsgemäßen Konfiguration, den mangelhaften Einstellungen, der niedrigen Leistung, den Sicherheitsmängeln der Serverinfrastruktur des externen Anbieters oder aus einem vom vom Dienstleister empfohlenen technischen Umfeld abweichenden Betrieb resultieren. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich: Fehler infolge der Nutzung einer nicht geeigneten PHP-Version, fehlende oder nicht ordnungsgemäß eingestellte Servermodule, durch unzureichende Speicher- oder Prozessorkapazität verursachte Verlangsamungen, fehlerhafte Datenbankkonfiguration, mangelhafte Sicherheitseinstellungen sowie alle Umgebungsfaktoren, die den optimalen Betrieb der von uns entwickelten Software behindern.

15.5. Auf externer Infrastruktur durchgeführte Wartungs- und Reparaturarbeiten

Sofern der Auftraggeber Wartungs-, Fehlerbehebungs- oder sonstige Entwicklungsarbeiten an einer auf dem Server eines externen Anbieters betriebenen Webseite bestellen möchte, übernimmt der Dienstleister dies ausschließlich auf stundenweiser Basis, ohne Vergünstigung, zum vollen Marktpreis. Die Diagnose und Behebung von auf dem externen Server auftretenden Fehlern gilt in jedem Fall als stundenweise abgerechnete Arbeit, deren Tarif 11.000 Ft / Stunde (AAM, umsatzsteuerfrei) beträgt, und jede begonnene Arbeitsstunde wird in vollem Umfang abgerechnet. Vor der Bestellung derartiger Arbeiten ist der Dienstleister berechtigt, eine detaillierte Umgebungsanalyse durchzuführen, deren Gebühr ebenfalls der stundenweisen Abrechnung unterliegt.

15.6. Möglichkeit der Rückverlagerung auf den Hosting-Speicher des Dienstleisters

Sofern sich der Auftraggeber nach der Verlagerung zu einem externen Anbieter dazu entschließt, seine Webseite auf die Hosting-Dienstleistung des Dienstleisters zurückzuverlagern, besteht diese Möglichkeit gegen Zahlung der jeweils gültigen Hosting-Gebühr. Der technische Vorgang der Rückverlagerung wird als gesonderte, stundenweise abgerechnete Dienstleistung verrechnet. Nach der Rückverlagerung verpflichtet sich der Dienstleister erneut zur Bereitstellung der zuvor entfallenen Garantie- und vergünstigten Bedingungen, unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine Webseite anschließend fortlaufend auf dem Hosting-Speicher des Dienstleisters betreibt.